Selbstbeteiligung bei der Gewerbeversicherung / Firmenversicherung
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Die Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst zu tragen hat. Unterschieden wird zwischen prozentualer und absoluter Selbstbeteiligung. Außerdem gibt es eine prozentuale Selbstbeteiligung mit Mindest- und Höchstgrenze.
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absolute Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer für einen Teil des Schadens zunächst selbst aufkommt - bis zur Höhe des vereinbarten Eigenanteils.
Beispiel: ein Schaden in Höhe von 625 Euro, ein Selbstbehalt von 250 Euro ist vereinbart. Der Versicherungsnehmer zahlt 250 Euro aus eigener Tasche, der Versicherer trägt die restlichen 375 Euro. Betrüge der Schaden nur 200 Euro, müsste die Versicherung nicht leisten.
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Eine prozentuale Selbstbeteiligung sieht vor, dass der Versicherungsnehmer einen bestimmten Anteil jeden Schadens - z.B. 10 % - selbst trägt.
Im obigen Beispiel zahlt er 62,50 Euro im ersten Fall und nur 20 Euro im zweiten Fall selbst.
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Prozentuale Selbstbeteiligung mit Mindest-/Höchstgrenze: ein prozentualer Beitrag ist an Mindest- und Höchstgrenzen gebunden.
Beispiel: die Selbstbeteiligung beträgt 20 %, mindestens 250 Euro und höchstens 500 Euro. Bis zu einem Schaden in Höhe von 250 Euro zahlt der Versicherungsnehmer den Schaden also voll selbst, darüber hinaus gehende Schadenbeträge zahlt der Versicherer zu 80 %, über 500 Euro zahlt der Versicherungsnehmer jedoch in keinem Fall. Bei einem Schaden in Höhe von 625€ würde er 250€ zahlen.
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Nicht immer ist eine Versicherung tatsächlich ohne Selbstbeteiligung – auch wenn dies in der Police auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Häufig sind Ausnahmen in den Versicherungsbedingungen aufgeführt, bei denen dennoch ein Selbstbehalt zu übernehmen ist. Außerdem: in vielen Fällen ist es sinnvoll, den verschiedenen Schadenarten unterschiedliche Selbstbeteiligungs-Modelle zu hinterlegen – schliesslich reduziert ein vereinbarter Selbstbehalt die zu zahlende Versicherungsprämie. Unser Tipp: Gehen Sie mit Ihrem Berater die gesamte Versicherungspolice durch und lassen Sie sich die unklaren Passagen erläutern.
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Eine Selbstbeteiligung gilt in aller Regel nicht pro Jahr, sondern pro Schaden. Treten in Ihrem Unternehmen mehrere Schäden in einem Jahr auf, muss die Selbstbeteiligung meist für jeden Schaden erneut übernommen werden. Die tatsächliche Belastung innerhalb eines Jahres kann also bei mehreren Schäden auch mehr als die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ausmachen. |
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