Firmenversicherung: Vorsicht vor Unterversicherung |
Ist die Versicherungssumme – also der Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall ersetzt - niedriger als der Versicherungswert – das ist der höchstmögliche Schaden, der entstehen kann - liegt eine Unterversicherung vor. Wichtig: Bei Unterversicherung reguliert das Versicherungsunternehmen Schäden in der Regel nur anteilig – entsprechend dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert.
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Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme beläuft sich auf 200.000 Euro
Der Versicherungswert (z.B. der neuen Maschine) beträgt 400.000 Euro, d.h. es sind nur 50 % des maximalen Schadens versichert. Es liegt also eine Unterversicherung vor.
Ein Schaden an der Maschine tritt in Höhe von 100.000 Euro auf.
Die Versicherungsgesellschaft leistet nur 50 % der 100.000 Euro – also 50.000 Euro! |
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