Eine Versicherung für ein KFZ, setzt sich in der Regel aus drei versicherbaren Bestandteilen, zusammen.
1.) Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Diese KFZ-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne eine Deckungszusage über das Vorliegen einer Kfz Versicherung, erhält ein KFZ keine polizeiliche Zulassung zum Straßenverkehr. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, welche Dritten, durch den Betrieb eines KFZ entstehen. Dazu gehören die Personen, Sach und Vermögensschäden. Der Gesetzgeber hat für die Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen vorgesehen, die nach oben hin aber beliebig erweitert werden können. Die Beitragsberechung für diese Versicherung orientiert sich an den unfallfrei gefahrenen Versicherungsjahren, der Höhe der Deckungssumme, der Typenklasse in der das Auto eingestuft wurde, und dem Zulassungsbezirk in dem das KFZ zugelassen wird. Einige Gesellschaften räumen für die KFZ-Versicherung noch zusätzliche Rabattsysteme ein für bestimmte Berufsklassen, eingeschränkter Personenkreis der das Fahrzeug nutzt…
2.) Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Brand, Diebstahl, Raub, Sturm Hagel Blitzschlag und Glasbruch ab, die einem Versicherungsnehmer am eigenen KFZ entstehen. In der Regel sind auch Unfälle mit Haarwild über diese KFZ Versicherung mit eingeschlossen. Die Teilkaskoversicherung ist eine private und freiwillige Zusatzversicherung, die die Leistungen der regulären Autoversicherung ergänzt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung in einem Schadensfall, der Typenklasse, sowie der Regionalklasse. Rabattsysteme gibt es ähnlich wie bei der Haftpflichtversicherung.
3.) Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Ergänzend zur Teilkaskoversicherung sind folgende Gefahren mitversichert.
- Beschädigung und Vandalismus durch Dritte,
- Nicht vorsätzlich selbstverschuldete Beschädigungen am KFZ
- Der Unfallverursacher ist flüchtig, zahlungsunfähig oder nicht haftbar zu machen.
Die Beitragsermittlung ermittelt sich neben dem Schadensfreiheitsrabatt, aus den gleichen Bestandteilen wie die Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung wird in der Regel für Neuwagen, abgeschlossen.
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