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Pflegeversicherung

Auf Grundlage des Sozialgesetzbuches besteht in Deutschland seit 1995 für jedes Mitglied einer Krankenversicherung die Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen, wobei es irrelevant ist, ob der Versicherungsnehmer Mitglied einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Funktion der Pflegepflichtversicherung besteht darin, den Versicherungsnehmer gegen die finanziellen Risiken abzusichern, die durch den Eintritt von Pflegebedürftigkeit entstehen können. Im Rahmen einer Krankenversicherung ist immer eine entsprechende Pflegeversicherung enthalten, wobei es sich um eine private Pflegeversicherung handelt, wenn eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen wird. Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Befreiung von der gesetzlichen Pflegeversicherung zu beantragen und eine private Pflegeversicherung bei einer privaten Krankenkasse abzuschließen.

 

Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung haben grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen. In welcher Höhe etwaige Zuschüsse gewährt werden, wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ermittelt, wofür die Einteilung in einer der drei vorgegebenen Pflegestufen erfolgt. Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich, wie auch der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers. Im Gegensatz dazu erfolgt die Berechnung der Beitragshöhe für die private Krankenversicherung nach dem Alter des Versicherungsnehmers.

 

Auch die private Krankenversicherung nimmt eine Einteilung in die jeweilige Pflegestufe vor, diese erfolgt durch interne, für die Versicherungsgesellschaft tätige Gutachter oder durch außenstehende Unternehmen. Nachdem die private Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeitet, privat Versicherte also die Kosten für Arzt und Pflegepersonal anhand einer eingereichten Rechnung mit der privaten Krankenkasse abrechnen, erfolgen die Leistungen der privaten Pflegeversicherung ausschließlich als Geldleistungen.

 

Grundsätzlich ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung mit dem Leistungsumfang der privaten Pflegeversicherung vergleichbar. Im Gegensatz zu dem sonst üblichen Aufnahmeverfahren hat die PKV im Fall der Pflegeversicherung jedoch nicht die Möglichkeit, einen Antrag aufgrund eines erhöhten Risikos durch Vorerkrankungen abzulehnen, wobei sich dies lediglich auf die Pflegeversicherung, jedoch nicht auf die private Pflegezusatzversicherung bezieht. 

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