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Grundlagen der Betriebshaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer und - gegebenenfalls seinen Mitarbeitern – Schutz vor den allgemeinen Haftungsrisiken. Die gesetzliche Grundlage der Schadenshaftung ist in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."


Ob es sich beim Verursacher des Schadens um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt, ist dabei zunächst nicht relevant. Über die Leistung in berechtigten Schadensfällen hinaus zahlt die Haftpflichtversicherung auch Kosten, die bei der Abwehr eines unberechtigten Anspruchs entstehen – im Ernstfall werden sogar Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten getragen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungen gibt es bei der Haftpflichtversicherung keine Versicherungssumme, sondern eine so genannte Deckungssumme. Sie bestimmt die Höhe der maximalen Entschädigung, die die Versicherung leistet.

Die Vorsorgeversicherung

In begrenztem Umfang sind hier zusätzlich zu den ursprünglich versicherten Risiken auch Risiken erfasst, die im Lauf eines Jahres neu hinzukommen. Diese neuen Risiken sind kostenlos mitversichert, bis der Versicherer das nächste Mal zur Anzeige neuer Risiken auffordert. Dies geschieht in der Regel in jährlichen Abständen, indem dem Versicherungsnehmer ein Prämienregulierungsbogen zugesendet wird. Allerdings ist die Höhe der neuen Risiken, die durch die Vorsorgeversicherung abgedeckt sind, begrenzt. Hier empfiehlt es sich, die eigenen Vertragsbedingungen zu überprüfen. Wichtig: nicht alle Arten von neu hinzugekommenen Risiken sind im Rahmen der Vorsorgeversicherung automatisch mitversichert – insbesondere nicht das Führen und Halten von Kraftfahrzeugen.

 

Tipp

Tipp:

 

Sie erhalten jährliche einen Prämienregulierungsbogen. Beantworten Sie ihn innerhalb der gesetzten Frist (meist ein Monat) und geben Sie alle Änderungen im Betrieb korrekt an
(z. B. die Einstellung neuer Mitarbeiter, eine Veränderung der Gehälter, die Entwicklung des Umsatzes etc.)

 

 

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