Produkthaftpflichtversicherung |
Eine ebenfalls mit der Betriebshaftpflicht zu kombinierende Police ist die Produkthaftpflichtversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für alle Schäden durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse und sonstige Leistungen – solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.
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Beispiele für den Leistungsumfang: |
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eine von der Firma des Versicherungsnehmers hergestellte Waschmaschine verursacht beim Endkunden erhebliche Wasserschäden,
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eine vom Versicherungsnehmer gelieferte schadhafte Produktionsmaschine verursacht Mängel an den mit ihr hergestellten Endprodukten.
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Laut neuerer Gesetzgebung haftet er für alle Schäden aus Produktmängeln, auch wenn dem Hersteller kein konkretes Verschulden nachgewiesen werden kann. Seit dem Jahr 2002 kann der Geschädigte ggfs. sogar Schmerzensgeld geltend machen. Besteht also das Risiko, dass solche Schäden auftreten, sollte es unbedingt durch eine Ergänzung der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
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Achtung: |
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wird aufgrund eines Mangels der Rückruf eines Produktes notwendig, ist dieser nicht über die Produkthaftpflicht abgesichert. In diesem Fall ist eine gesonderte Rückrufkostenversicherung erforderlich. |
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Folgende Risiken können durch die Produkthaftpflicht abgesichert werden: |
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Sachschäden Dritter aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften des Produkts
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Vermögensschäden infolge von Sachmängeln, die durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung des gelieferten Erzeugnisses mit anderen Produkten entstehen.
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Entstandene Kosten Dritter nach Weiterverarbeitung bzw. Weiterbearbeitung eines mangelhaften Erzeugnisses
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Aufwendungen Dritter für die Demontage mangelhafter und den Einbau mangelfreier Erzeugnisse
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Aufwendungen Dritter infolge von Mängeln an Erzeugnissen, die durch vom Versicherungsnehmer gelieferte, montierte und/oder gewartete Maschinen be- oder verarbeitet wurden.
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