Umweltschadenhaftpflicht |
Häufig unverzichtbar als Ergänzung zur Betriebshaftpflicht ist die Umwelthaftpflichtversicherung. Sie sichert das Risiko von Umweltschäden durch betriebliche Ereignisse ab. Sie ist nicht grundsätzlich Bestandteil der Betriebshaftpflicht, sondern muss zusätzlich abgeschlossen werden.
Während das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur die Verunreinigung von Gewässern erfasst, wird im Umwelthaftungsgesetz die Schadenhaftung für die Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser geregelt. Es gilt stets die Gefährdungshaftung, eine Haftungsentlastung findet allein bei höherer Gewalt Anwendung. Es gilt das Prinzip der Verursachervermutung: d.h. als Betreiber einer Anlage sind Sie nach dem Umwelthaftungsgesetz grundsätzlich für den Schaden verantwortlich, wenn Ihre Anlage geeignet ist, einen Umweltschaden zu verursachen – unabhängig davon, ob Ihnen tatsächlich ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
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Beispiel für den Leistungsumfang: |
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Aus einer plötzlich schadhaft gewordenen Maschine im Betrieb läuft Öl aus und dringt in den Untergrund ein. Für den Schaden kommt die Umweltschadenhaftpflicht auf. |
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