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Vermögensschadenhaftpflicht

Personen mit beratenden Tätigkeiten, für die eine Absicherung gegen Haftpflichtforderungen nicht zwingend vorgeschrieben ist, können sich mit einer Vermögensschadenhaftpflicht schützen. Diese Versicherung deckt ein ähnliches Spektrum wie die Berufshaftpflicht ab.

 

Sinnvoll ist sie für Personen und Unternehmen, die durch Fehlberatung Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, zur Versicherung dieser Schäden aber nicht gesetzlich verpflichtet sind. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Unternehmensberater, Versicherungsvermittler, Ingenieure und auch Hard- und Softwareentwickler.

 

Im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung wird die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung individuell an die Risikosituation des Versicherungsnehmers angepasst. Dem Abschluss einer solchen Police geht daher eine umfassende Risikoanalyse voraus, auf dieser Basis macht die Versicherungsgesellschaft dann ein individuelles Angebot.

Beispiel

Beispiele für den Leistungsumfang:

  1. Ein Versicherungsvermittler berät einen Kunden fehlerhaft. Der Kunde schliesst die falsche Versicherung ab und ein Schadenfall tritt ein, ohne dass die vermittelte Versicherung zahlt. In diesem Fall greift die Vermögensschadenhaftpflicht des Vermittlers.

  2. Ein Unternehmensberater berät einen Klienten bei einer wichtigen Entscheidung, übersieht allerdings einen zentralen Aspekt. Dem Klienten entstehe ein erheblicher Schaden. Die Vermögensschadenhaftpflicht leistet.


Beispiel

Beispiel für die Kosten:

 

Ein kleines Software-Entwicklungsunternehmen schliesst eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab. Deckungssumme: 300.000 Euro
Preis Vermögensschadenhaftpflicht: ab ca. 1.000 Euro pro Jahr

 

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