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Betriebsunterbrechungsversicherung

 

Muss die betriebliche Tätigkeit – etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schadenereignis – zeitweise unterbrochen werden, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die in der Zeit der Unterbrechung anfallenden Löhne und Gehälter.

 

Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen – z.B. Kosten für Leihmaschinen.

 

Zwei Arten von Betriebsunterbrechungsversicherung

Es werden zwei Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung unterschieden: Die "kleine" Betriebsunterbrechungsversicherung ist in der Regel an die entsprechenden Inhaltsversicherungen gekoppelt und zahlt maximal für Ausfallzeiten von zwölf Monaten. Die "mittlere" Betriebsunterbrechungsversicherung deckt meist Schäden bis zu einem Betrag von 2,5 Mio. Euro ab und zahlt bis zu einer Ausfallzeit von vierundzwanzig Monaten. Sie kann im Gegensatz zur "kleinen" Betriebsunterbrechungsversicherung auch unabhängig von den Inhaltsversicherungen abgeschlossen werden.

 

 

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