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Feuerversicherung für Unternehmer

 

Die Feuerversicherung ersetzt Schäden, die durch Brände, Blitzschlag, Explosionen und herabstürzende Flugzeuge verursacht werden – einschließlich der Kosten für die notwendigen Lösch- und Aufräumarbeiten.


FeuerversicherungDer Versicherungsschutz umfasst dabei alle unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Feuers – also das Verbrennen oder Anbrennen versicherter Gegenstände, das Verrußen, das Versengen durch Funkenflug, die Verformung von Sachen und auch Rauchschäden (z.B. an Tapeten oder Deckenpaneelen). Versicherte Explosionen im Sinne der Feuerversicherung sind Schadenereignisse durch Entzündung explosiver Gase oder Dämpfe oder auch durch das Bersten von Gefäßen, die unter Druck von Gasen oder Dämpfen stehen. Ebenfalls ersetzt werden Schäden nach Blitzschlag – also dem unmittelbaren Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen. Versichert ist aber auch der so genannte "kalte Schlag", durch den Trümmer- oder Sengschäden verursacht werden. Mitversichert sind auch mittelbare Schäden durch Blitzschlag - wenn etwa ein Blitz in einen Baum schlägt und ein dadurch abgebrochener Ast eine versicherte Maschine beschädigt.

Nicht versichert sind

Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz allerdings für Brandschäden, wenn versicherte Sachen einem Nutzfeuer ausgesetzt werden. Beispiel: Durch den Betrieb einer Heizungsanlage entzünden sich Rußablagerungen im Schornstein, der Schornstein muss abgerissen und erneuert werden. Dieser Schaden ist durch ein ´Nutzfeuer´ im Sinne der Versicherungsbedingungen entstanden – der Versicherer muss ihn deshalb nicht ersetzen. Weitere Voraussetzung für eine Haftung des Versicherers bei Feuerschäden ist in der Regel, dass das schadenverursachende Feuer ohne ´bestimmungsgemäßen Herd´ entstanden ist – darunter versteht man Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflammen, Feuerzeuge etc.

 

 

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