Glasversicherung |
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Die Glasversicherung ersetzt Glasschäden an Fenstern und Türen, Lichtkuppeln, Glasbausteinen, Profilbauscheiben etc.. Sie ersetzt im Schadenfall nicht nur den Wert des zerstörten Glases, sondern erstattet auch die Einbaukosten und eventuell notwendige Reparaturarbeiten am Mauerwerk. |
Eine Glasversicherung gehört in den meisten Betrieben in die Kategorie „kann versichert werden, muss aber nicht“ – denn in der Regel ist das finanzielle Risiko des Glasbruchs für den Unternehmer überschaubar.
Eine Glasversicherung sollte jedoch immer dann in Betracht gezogen werden, wenn ein aussergewöhnliches Risiko besteht – zum Beispiel für ein Ladenlokal mit großer oder aufwändig gestalteter Fensterfront.
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