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Leitungswasserversicherung

 

Die Leitungswasserversicherung ersetzt Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder aus damit verbundenen Schläuchen.


LeitungswasserversicherungVersichert ist auch der nicht bestimmungsgemäße Wasseraustritt aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen wie bspw. Armaturen oder Durchlauferhitzern, außerdem aus Anlagen der Warmwasserversorgung oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten stehen dem Leitungswasser dabei gleich. Ein Austritt von Leitungswasser ist "bestimmungswidrig", wenn das Wasser an nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt: das ist beispielsweise der Fall bei undichten Heizkörpern oder einer überlaufenden Badewanne. Mitversichert nach § 7 VGB 2001 sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren.

Nicht versicherte Schäden

Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder durch den in diesen Fällen verursachten Rückstau, Schäden durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage, durch Erdsenkung oder Erdrutsch (es sei denn, dass Leitungswasser dafür ursächlich war) und durch Schwamm.

 

 

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