Sturmversicherung |
Voraussetzung für Leistungen der Versicherung gegen Sturmschäden ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (62- 74 km/h). Versichert sind auch Schäden durch einzelne Sturmböen.
Sturmschäden werden vom Versicherer anerkannt, wenn
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vom zuständigen Wetteramt am Schadentag und für den Schadenort mindestens Windstärke 8 festgestellt wurde oder
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in der Nachbarschaft gleichartige Sturmschäden aufgetreten sind oder
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der Schaden nach menschlichem Ermessen nur durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 entstanden sein kann.
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