Unfallversicherung für Unternehmer, Selbstständige
und Gewerbetreibende |
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Die Unfallversicherung springt immer dann ein, wenn Sie bedingt durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden (ab 1 % Invalidität). Der Unfallbegriff im Versicherungssinn umfasst nahezu alle Tätigkeiten, die Sie ausüben.
Ganz gleich, ob Sie einen Schaden bei der Arbeit, bei Sport und Spiel, im Haushalt oder bei Ihrem Hobby erleiden, die Unfallversicherungsbedingungen gewähren Ihnen umfassenden Schutz. Dazu gehört auch, dass Ihr Unfallschutz nicht zeitlich oder räumlich eingeschränkt wird.
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Das bedeutet für Sie, dass Sie rund um die Uhr und in der ganzen Welt Versicherungsschutz genießen. Aber Achtung: Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wird in den seltensten Fällen durch einen Unfall ausgelöst - meist ist Krankheit die Ursache für Berufsunfähigkeit. Hier leistet die Unfallversicherung nicht. Absicherung bietet für den Krankheitsfall nur die Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Was ist ein Unfall? |
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Diese Definition enthält die fünf Merkmale des Unfallbegriffes: |
- plötzlich
- von außen
- unfreiwillig
- Gesundheitsschädigung
- Ereignis
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Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt kein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen vor.
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