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Unfallversicherung

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Zusatzleistungen

Die private Unfallversicherung erbringt verschiedene Arten von Leistungen. Eine Geldleistung im Invaliditätsfall ist immer Bestandteil des Vertrages. Andere Leistungen können zusätzlich vereinbart werden, z.B.:

  • Bergungskosten
  • Genesungsgeld
  • Krankenhaustagegeld
  • kosmetische Operation
  • Kurkostenbeihilfe
  • Tagegeld
  • Todesfallleistung
  • Übergangsleistung
  • Unfallrente

nicht versicherbare Leistungen

In bestimmten Fällen sind Leistungen der Unfallversicherung allerdings ausgeschlossen:

  • wenn Sie Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Zuckerschock, Schlaganfälle, epileptische oder andere Krampfanfälle erleiden – es sei denn, sie sind auf einen Unfall zurückzuführen,
  • wenn Sie eine Straftat vorsätzlich ausführen oder dies zumindest versuchen,
  • bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen,
  • bei inneren Unruhen, wenn Sie als Versicherter auf der Seite der Unruhestifter waren,
  • wenn Sie Luftfahrzeuge als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer) mit und ohne Motor benutzen,
  • wenn Sie eine mit Luftfahrzeugen verbundene berufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Fotograf, der Luftaufnahmen macht),
  • wenn Sie aktiv an einer Rennveranstaltung mit Motorfahrzeugen teilnehmen,
  • bei Schäden durch Kernenergie,
  • bei Gesundheitsschäden durch Strahlen – außer sie sind durch einen Unfall verursacht,
  • bei Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die Sie als Versicherter selbst vornehmen oder vornehmen lassen,
  • bei Infektionen, sofern diese nicht durch einen Unfall verursacht wurden,
  • bei geringfügigen Haut- oder Schleimhautverletzungen,
  • bei Vergiftungen (nicht Verätzungen) durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund,
  • bei Bauch- und Unterleibsbrüchen,
  • bei Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen an inneren Organen, sofern diese nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind,
  • bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen.

 

Gruppenunfallversicherungen

Durch den Abschluss einer Gruppenunfallversicherung können Unternehmer ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Sozialleistung anbieten. Wie bei der privat abgeschlossenen Unfallversicherung gilt auch hier weltweiter Schutz während der Arbeit und - falls gewünscht – auch in der Freizeit. Im Gruppentarif der Unfallversicherung ist der einzelne Mitarbeiter in der Regel deutlich günstiger versichert als in einem Einzelvertrag.

 

 

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